::: BEHANDLUNG :::
 

 

Informationen zur Verordnung:

 

Ergotherapie ist als Heilmittel eine Vertragsleistung
der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Kostenübernahme der Behandlung erfolgt ausschließlich nach ärztlicher Verordnung
für ergotherapeutische Maßnahmen.

 

Für Kinder unter 18 Jahren fallen keine
Rezeptgebühren an.

Erwachsene zahlen 10 % des Rezeptwertes
sowie die Rezeptgebühr von 10 Euro an,
sofern kein Befreiungsausweis vorliegt.

 

Folgende Behandlungsmaßnahmen
können verordnet werden:

 

Motorisch-funktionelle Behandlung
mit folgenden Therapiezielen:

  • Verbesserung der Grob- und Feinmotorik

  • Aktivierung der Muskulatur/Kraftaufbau

  • Kontrakturprophylaxe und Mobilisation

  • Narbenbehandlung

  • Verbesserung der Gelenkfunktionen

  • Kompensationstraining verloren
    gegangener Funktionen

  • Sensibilitätstraining

  • Hilfsmittelberatung

  • Training für Selbständigkeit im Alltag

 

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
mit folgenden Therapiezielen:

  • Entwicklung oder Verbesserung
    von Grob- und Feinmotorik

  • Verbesserung graphomotorischer Fertigkeiten

  • Entwicklung oder Verbesserung
    von Bewegung und Koordination

  • Hemmung pathologischer Bewegungsmuster

  • Förderung der Wahrnehmungsverarbeitung
    und der Umsetzung von Sinneswahrnehmungen

  • Verbesserung von Gleichgewichtsfunktionen

  • Sensibilisierung bzw. Desensibilisierung
    verschiedener Sinne

  • Hilfsmittelberatung

  • Training für Selbständigkeit im Alltag
     

Hirnleistungstraining mit folgenden Therapiezielen:

 

Verbesserung von:

  • Konzentration

  • Aufmerksamkeit

  • Ausdauer

  • Merkfähigkeit

  • Gedächtnisleistung

  • Reaktion


Psychisch funktionelle Behandlung
mit folgenden Therapiezielen:

 

Verbesserung bei:

  • Orientierungsproblemen zu Raum/Zeit/Person

  • Problemen der Eigen- und Fremdwahrnehmung

  • Problemen der Selbsteinschätzung

  • Psychosozialen und emotionalen Problemen

  • Kinder- und Jugendpsychiatrischen Erkrankungen

  • Dementiellen Prozessen