::: BEHANDLUNG :::
Informationen
zur Verordnung:
Ergotherapie
ist als Heilmittel eine Vertragsleistung
der gesetzlichen Krankenkassen.
Die
Kostenübernahme der Behandlung erfolgt ausschließlich nach
ärztlicher Verordnung
für ergotherapeutische Maßnahmen.
Für Kinder
unter 18 Jahren fallen keine
Rezeptgebühren an.
Erwachsene zahlen 10 % des Rezeptwertes
sowie die Rezeptgebühr von 10 Euro an,
sofern kein Befreiungsausweis vorliegt.
Folgende
Behandlungsmaßnahmen
können verordnet werden:
Motorisch-funktionelle
Behandlung
mit folgenden Therapiezielen:
-
Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
-
Aktivierung der Muskulatur/Kraftaufbau
-
Kontrakturprophylaxe und Mobilisation
-
Narbenbehandlung
-
Verbesserung der Gelenkfunktionen
-
Kompensationstraining verloren
gegangener Funktionen
-
Sensibilitätstraining
-
Hilfsmittelberatung
-
Training für Selbständigkeit im Alltag
Sensomotorisch-perzeptive
Behandlung
mit folgenden Therapiezielen:
-
Entwicklung oder Verbesserung
von Grob- und Feinmotorik
-
Verbesserung graphomotorischer
Fertigkeiten
-
Entwicklung oder Verbesserung
von Bewegung und Koordination
-
Hemmung pathologischer Bewegungsmuster
-
Förderung der Wahrnehmungsverarbeitung
und der Umsetzung von Sinneswahrnehmungen
-
Verbesserung von
Gleichgewichtsfunktionen
-
Sensibilisierung bzw.
Desensibilisierung
verschiedener Sinne
-
Hilfsmittelberatung
-
Training für Selbständigkeit im Alltag
Hirnleistungstraining mit
folgenden Therapiezielen:
Verbesserung von:
-
Konzentration
-
Aufmerksamkeit
-
Ausdauer
-
Merkfähigkeit
-
Gedächtnisleistung
-
Reaktion
Psychisch funktionelle
Behandlung
mit folgenden Therapiezielen:
Verbesserung bei:
-
Orientierungsproblemen zu
Raum/Zeit/Person
-
Problemen der Eigen- und
Fremdwahrnehmung
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Problemen der Selbsteinschätzung
-
Psychosozialen und emotionalen
Problemen
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Kinder- und Jugendpsychiatrischen
Erkrankungen
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Dementiellen Prozessen
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